Initiativförderung 2024
Die Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden ist verantwortlich für die Umsetzung der Förderung aus dem Windpark Vörden“. Der Vergabeausschuss, bestehend aus Vertretern der Bürgerstiftung, der Firma Landwind und den Grundstückeigentümern des Windparks, legt das jährliche Schwerpunktthema fest und entscheidet über die Vergabe der Mittel. Das Förderziel 2024 lautet:
Ne Idee, aber du brauchst Para?
Vörden (DB). Nachdem wir im vergangenen Jahr keine öffentliche Ausschreibung der Initiativförderung durchgeführt und die gesamte Fördersumme für das Rikscha Projekt zur Verfügung gestellt haben, möchten wir 2024 Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsende fördern.
Jugendliche aufgepasst!
Die Bürgerstiftung ruft Euch dazu auf, Eure Ideen für ein besseres Leben in Neuenkirchen-Vörden einzubringen. Wir möchten Eure Kreativität belohnen und unterstützen Euch mit Geld für Eure Projekte, die Euren Interessen, Euren Vereinen oder unserer Gemeinde zugutekommen. Eure Ideen sind gefragt! Die Bürgerstiftung stellt dieses Jahr insgesamt 24.000 Euro aus dem Windpark Bernhorn in Vörden bereit, um Eure Vorhaben zu unterstützen und Euch dabei zu helfen, Eure Ideen und Visionen zu verwirklichen. Egal, ob Ihr bereits konkrete Pläne oder einfach eine gute Idee im Kopf habt - wir möchten von Euch hören!
Zusammen können wir unsere Gemeinde noch lebenswerter machen. Also, worauf wartet Ihr noch? Bringt eure Ideen ein und gestaltet die Zukunft aktiv mit!
Bei der Beantragung der Fördermittel ist folgendes zu beachten:
Die Projekte sollten so geplant werden, dass auch mit ggf. reduzierten Fördermitteln (falls die Förderung geringer ausfällt, wie beantragt), noch ein gutes Ergebnis erzielt werden kann. Wünschenswert ist ebenso, dass bei der Planung auch Eigenmittel und Eigenleistungen eingebracht werden. Alle Projekte und Aktionen sollten nicht als ,,Eintagsfliegen“, sondern nachhaltig sein, also mehrjährig gestaltet und umgesetzt werden können! Darüber hinaus sind die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden zu beachten!
Welche Verwendungen der Fördermittel sind nicht zulässig?
Kosten für Gebäude, Kredite, Verwaltung, Reise und Verpflegung werden nicht gefördert und dürfen im Verwendungsnachweis nicht aufgeführt werden.
Wer aus diesem Fördertopf Fördermittel bekommt, muss bis spätestens 31. Aug. 2025 die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel, gemäß Antrag bei der Bürgerstiftung nachweisen.
Die Förderanträge können ab sofort bis 15. Mai 2024 sowohl per Post (Küsterstraße 1, 49434 Neuenkirchen-Vörden) als auch per Mail an initiativfoerderung@buergerstiftung-nv.de bei der Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Konrad Stromann
Westerhauser Straße 13
49434 Neuenkirchen-Vörden
E- Mail: initiativfoerderung@buergerstiftung-nv.de