74 Erststifter mit insgesamt 57.000 € Startkapital bildeten das Fundament zur Gründung der Bürgerstiftung.
Die Stifterversammlung wurde bei der Gründung als freies, nicht zwingend vorgeschriebenes Gremium in der Satzung festgelegt. Die Stifter werden alle drei Jahre zur Stifterversammlung eingeladen. Ansonsten erfolgt die Information über das Wirken der Bürgerstiftung durch einen Stifterbrief.