Initiativförderung

Die Initiativförderung der Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden - Idee und Konzept

In der Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden haben sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden zusammengeschlossen, um den Gemeinsinn zu stärken und Zukunft aktiv mitzugestalten. Die Bürgerstiftung möchte Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen motivieren, durch finanzielle Zuwendungen und ehrenamtliches Engagement mehr Verantwortung für die Gemeinschaft der Einwohner zu übernehmen.

Durch finanzielle Unterstützung der Bürgerstiftung sollen Initiativprojekte besonders gefördert werden.

Ein Teil der Fördermittel zur Förderung von Initiativprojekten werden unter dem Titel „Förderung von Initiativen“ nach folgenden Bedingungen vergeben:

- Fördermittel aus dem Windpark in der Gemarkung Bernhorn in Vörden können im Rahmen der jährlichen Ausschreibung zu einem gewählten Thema beantragt werden.

- Für die Festlegung des Themas, die Prüfung der Anträge und die Mittelvergabe wird ein Vergabeausschuss gebildet. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Bürgerstiftung, der Grundstückseigentümer des Windparks und der Firma Landwind zusammen.

- Der Mittelempfänger muss als gemeinnützige Organisation anerkannt sein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien und dem Antragsformular.

Förderrichtlinien

Vor der Antragsstellung empfehlen wir Ihnen, einen Blick auf unsere Förderrichtlinien zu werfen. Für die Initiativförderung stellen wir uns neue Ideen mit nachhaltiger Wirkung vor.

Förderantrag

Den Antrag schicken Sie bitte vollständig ausgefüllt per E-Mail an initiativfoerderung@buergerstiftung-nv.de oder schriftlich an die folgende Adresse:

Bürgerstiftung Neuenkirchen-Vörden

Küsterstraße 1

49434 Neuenkirchen-Vörden

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